Aktivrente und Einbeziehung von Beamten

Seit dem 1. Januar 2026 gilt die gesetzliche Regelung der sogenannten Aktivrente, die einen steuerfreien Hinzuverdienst bei einer Erwerbstätigkeit im Alter in Höhe von monatlich 2.000 Euro ermöglicht (§ 3 Nr. 21 EStG).
Viele Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger
sind unsicher, ob und inwieweit auch sie von dieser Regelung profitieren können.
Dazu hat der dbb beamtenbund und tarifunion ein neues [FAQ] veröffentlicht.

https://www.dbb.de/artikel/aktivrente-und-einbeziehung-von-beamten.html