Seit dem 1. Januar 2026 gilt die gesetzliche Regelung der sogenannten Aktivrente, die einen steuerfreien Hinzuverdienst bei einer Erwerbstätigkeit im Alter in Höhe von monatlich 2.000 Euro ermöglicht (§ 3 Nr. 21 EStG).
Viele Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger
sind unsicher, ob und inwieweit auch sie von dieser Regelung profitieren können.
Dazu hat der dbb beamtenbund und tarifunion ein neues [FAQ] veröffentlicht.
https://www.dbb.de/artikel/aktivrente-und-einbeziehung-von-beamten.html