Angesichts der anhaltend hohen Preissteigerungen im Energiebereich sollen auch Rentner und Versorgungsempfänger eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro brutto erhalten. Nachdem die Zahlung für Arbeitnehmer bereits erfolgt ist und für Beamte noch erfolgen wird, erhalten auch Ruheständler, also Rentner und Versorgungsempfänger, demnächst die finanzielle Entlastung in Höhe von 300 Euro.
Noch in diesem Monat sollen die Rentner und und voraussichtlich auch die Versorgungsempfänger die Energiepauschale bekommen, um die stark steigenden Kosten für Gas und Strom abzufedern.
Rentner müssen hierfür keinen Antrag stellen. Sie erhalten das Geld von der Rentenversicherung automatisch ausgezahlt. Auch Versorgungsempfänger müssen die Energiepauschale nicht beantragen. Sie wird ebenfalls automatisch von der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation (BAnst PT) ausgezahlt. Hier kann sich der Zeitpunkt der Auszahlung jedoch bis in den Januar 2023 hineinziehen. Letzteres gilt auch für die Beamten, da die Regelung zur Energiepauschale erst vor Kurzem im Bundestag verkündet wurde. Hier sind die verschiedenen Dienststellen nicht mit der Auszahlung der Energiepauschale hinterhergekommen.
Der gesetzliche Anspruch auf die Energiepauschale ist jedoch fixiert. Die Pauschale muss somit ausgezahlt werden.
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