Gewerkschaftstag der Kommunikationsgewerkschaft DPV Bayern 2025

Am 6. und 7. März 2025 findet in Beilngries (OT Leising), der 22. Ordentliche Gewerkschaftstag der Kommunikationsgewerkschaft DPV Bayern statt.

Beginn: Donnertag, 6. März 2025 voraussichtlich um 13:00 Uhr.

Tagesordnung:

  1. Eröffnung durch den Vorsitzenden
  2. Bekanntgabe der Gewerkschaftstagsleitung
  3. Feststellung der stimmberechtigten Delegierten
  4. Beschluss über die Tagesordnung
  5. Beschluss über die Geschäftsordnung
  6. Wahl der Protokollführung und der Wahlhelfer
  7. Tätigkeitsbericht des Vorstandes
  8. Kassenbericht
  9. Kassenprüfbericht
  10. Aussprache über die Tagesordnungspunkte 7 bis 9
  11. Entscheidung über die Beschwerden gegen den Vorstand
  12. Entlastung
  13. Bericht des Satzungs- und Wahlausschusses
  14. Beschluss über die Satzungsänderungsanträge
  15. Wahl der nach der Satzung zu wählenden Vorstands- und Gewerkschaftsratsmitglieder, der Kassenprüfer und deren Stellvertreter, der Mitglieder des Schiedsgerichts
  16. Ehrungen
  17. Beschluss über die Entschließungen des Gewerkschaftstages
  18. Beratung und Beschluss über die vorliegenden Anträge
  19. Empfehlung zum Tagungsort für den 23. Ordentlichen Gewerkschaftstag
  20. Verschiedenes
  21. Schluss der Veranstaltung durch die Gewerkschaftstagsleitung
  22. Schlusswort des Vorsitzenden

Wie aus der Tagesordnung ersichtlich wird neben den Wahlen zum neuen Vorstand auch über die zukünftige Gewerkschaftsarbeit von den Delegierten entschieden.

Zu dieser Veranstaltung entsenden die Ortsverbände (OV) lt. Satzung §9 Satz 2 ab 20 Mitgliedern auf je angefangene 75 Mitglieder einen Delegierten. Die Delegiertenmeldungen gehen den OVs entsprechend zu.

Anträge zum Gewerkschaftstag können nur von den Organen, den Jungen Gewerkschaftern, den Gewerkschaftssenioren und den Gewerkschaftsfrauen gestellt werden. Sie müssen acht Wochen vorher schriftlich bei der Geschäftsstelle der Kommunikationsgewerkschaft DPV Bayern in Nürnberg eingegangen sein. Später eingehende Anträge können nur durch Beschluss des Gewerkschaftstages zugelassen werden.

Antrag als [PDF-] und [WORD-] Datei