DPVKOM Bamberg: Hinweise zum Gesundheitsmanagement bei der Deutschen Telekom

In den Wintermonaten ist wieder die Zeit der Grippe-Infektionen. Dies führt bei den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen zu einer Zunahme der Krankentage. Deshalb empfiehlt der Gewerkschafter der Kommunikationsgewerkschaft DPV, Johannes Wicht, hier ggf. den zuständigen Betriebsrat, den Betriebsarzt, oder eine Person des Vertrauens zu beteiligen, wenn zu Vorsorgegesprächen eingeladen wird.

Nach den Betriebsvereinbarungen zum Gesundheitsmanagement sind die direkten Führungskräfte in den Telekom-Betrieben dazu angehalten, bei mehr als vier Einzelerkrankungen innerhalb von zwölf Monaten ein Vorsorgegespräch anzubieten.
Die Führungskraft will in diesem Zusammenhang Auskunft über den Gesundheitszustand erhalten bzw. wissen, ob die medizinische Behandlung die erwarteten Fortschritte gebracht hat bzw. die Heilung erfolgreich verlaufen ist.

Folgendes ist beim Vorsorgegespräch untersagt:  
– Frage nach der ärztlichen Diagnose 
– Eingriff in die Privatsphäre des Beschäftigten 
– Hinterfragen des Krankenstands nach Missbrauchsvermutungen
– unterschwellig ein schlechtes Gewissen zu machen 

Falls ein Vorsorgegespräch nicht ordnungsgemäß abläuft, sollte das Fehlverhalten an den nächst höheren Vorgesetzten weitergemeldet werden. Das Vorsorgegespräch versteht sich für die Beschäftigten als freiwilliges Angebot. Wer dieses ablehnt, kann das Gespräch absagen, ohne dass dies zu rechtlichen Nachteilen führt.