In wenigen Wochen endet die vierjährige Amtszeit der Betriebsräte in den Telekom-Betrieben. Vom 13. bis 15. März finden in den meisten dieser Betriebe die nächsten regelmäßigen Betriebsratswahlen statt. Dann bestimmen über 100 000 Telekom-Beschäftigte in Deutschland darüber, wer in den kommenden vier Jahren ihre Interessen vor Ort vertreten soll.
Die DPVKOM hat viele kompetente und engagierte Mitglieder als Kandidatinnen und Kandidaten gewinnen können, die sich für die Interessen der Beschäftigten einsetzen wollen. So ist es uns beispielsweise gelungen, in allen Betrieben der DT Technik, dazu zählen alle fünf Technik-Niederlassungen, der Betrieb NSO und der Zentralbetrieb Technik und die fünf Betriebe der DT Service einen Wahlvorschlag einreichen konnten. Darüber hinaus gibt es viele überregionale Betriebe, wie zum Beispiel die DT Services Europa oder die DT Außendienst ISP, in denen die DPVKOM ebenfalls mit einer eigenen Liste zur Wahl antritt. Das heißt, auch hier haben die Beschäftigten die Möglichkeit, ihre eigene (Aus-)Wahl zu treffen!
Gegen den Zeitdiebstahl
In den kommenden Wochen vor der Wahl werden die Betriebsratskandidatinnen und -Kandidaten der DPVKOM vor Ort die Werbetrommel rühren und die Beschäftigten von den guten Argumenten und Zielen unserer Gewerkschaft überzeugen. Dabei haben sich die Wahlbewerber unserer DPVKOM insbesondere den Einsatz für bessere Arbeitsbedingungen und den Kampf gegen den Zeitdiebstahl durch den Arbeitgeber sprichwörtlich auf die Fahnen geschrieben. Als Stichworte seien hier nur die Erhöhung der Wochenarbeitszeit bei der DT Technik, Mehrarbeit und Sonderschichten, auch in anderen Bereichen der Deutschen Telekom, erwähnt. Die Mitarbeiter brauchen mehr Zeit für ihre Arbeit, für ihre Familie und zum Ausspannen. Dafür werden sich die Betriebsräte der DPVKOM im Fall ihrer Wahl stark machen.
An dieser Stelle appelliert die DPVKOM an alle wahlberechtigten Beschäftigten, zur Wahl zu gehen und ihre Stimme abzugeben, am besten natürlich für die DPVKOM. Wer an den Wahltagen nicht im Dienst ist, sollte vorher schriftlich – das geht auch per E-Mail – beim Wahlvorstand die schriftliche Stimmabgabe beantragen. Briefwahlunterlagen können jederzeit angefordert werden. Dann kann der Stimmzettel von zu Hause aus ausgefüllt werden und per Post zurückgesandt werden. Das gleiche gilt für alle Beschäftigten, die an den Wahltagen im Urlaub oder krank sind. Auch sie können und sollten die schriftliche Stimmabgabe so früh wie möglich beantragen. Denn eines versteht sich von selbst: Je mehr Mitarbeiter von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen, desto stärker wird die Position der Betriebsräte gegenüber dem Arbeitgeber.
Plakat zu den Betriebsratswahlen: Dein Chef kassiert die Boni. Und Du den Frust!