Besoldung und Versorgung sollen noch im Sommer angepasst werden

  • DPVKOM und dbb fordern eine zeitnahe Verabschiedung des Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2018 - 2019 - 2020.

Besoldung und Versorgung der Bundesbeamten und der Beamten der Postnachfolgeunternehmen sollen in drei Schritten angehoben werden. Die DPVKOM fordert zusammen mit dem dbb, den ersten Schritt noch im Sommer 2018 wirksam werden zu lassen.

Am 20. Juni 2018 hat das Beteiligungsgespräch zum Entwurf des „Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2018 - 2019 - 2020“ stattgefunden. Mit dem Gesetz soll das Volumen des Tarifabschlusses aus dem April 2018 (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst – TVöD) zeit- und wirkungsgleich auf die Beamten und Versorgungsempfänger übertragen werden. Konkret würde dies folgende Erhöhungsschritte bedeuten:

  • 2,99 Prozent rückwirkend zum 1. März 2018 (Abzug von 0,2 Prozent zugunsten der Versorgungsrücklage bereits berücksichtigt)
  • 3,09 Prozent zum 1. April 2019
  • 1,06 Prozent zum 1. März 2020

Die DPVKOM und der dbb begrüßten die Pläne. Damit soll das Volumen des Tarifergebnisses auf die Beamten und Versorgungsempfänger des Bundes und der Postnachfolgeunternehmen übertragen werden. Die Kolleginnen und Kollegen haben  eine gerechte Teilhabe an der wirtschaftlichen Entwicklung des Landes verdient.

In dem Gespräch erklärten die Vertreter des Bundesinnenministeriums, dass sich das Bundeskabinett sich voraussichtlich im Juli mit dem Gesetzentwurf befassen werde. Die Zustimmung des Kabinetts ist Voraussetzung für eine Abschlagszahlung im Vorgriff auf das Ende des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens, das erst im Herbst erwartet wird.