Veränderungseifer trifft nun auch die Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Dass die Verantwortlichen bei der Deutschen Post AG (DP AG) zurzeit in puncto Betriebsorganisation kaum einen Stein auf dem anderen belassen, ist offenkundig. Ziel der Umstrukturierungen ist eine tatsächliche oder vermeintliche Effizienz- und Ertragssteigerung des hiesigen Geschäfts. Nun trifft der Veränderungseifer auch die bundesweit gut 150 Fachkräfte für Arbeitssicherheit (FASi).

Deren zentrale und im Arbeitssicherheitsgesetz definierte Aufgabe ist es, den Arbeitgeber zu den Themen Arbeitssicherheit, Unfallverhütung und Gesundheitsschutz zu beraten und ihn bei der Umsetzung von  erforderlichen Maßnahmen im Interesse der Belegschaft zu unterstützen. Noch sind die FASi bei der DP AG bei  der Service-Niederlassung Human Ressources Deutschland (HR D) – ein überregionaler Betrieb – angesiedelt. Nach dem Willen der Bonner Postzentrale sollen sie nun schnellstmöglich in die für sie jeweils am nächsten gelegene Niederlassung „Betrieb“ (ehemals Brief) eingegliedert werden. Sie wären dort dann dem  Niederlassungsleiter disziplinarisch direkt unterstellt.

Vorhaben läuft Arbeitsschutzbestimmungen zuwider
Aus Sicht der DPVKOM läuft dieses Vorhaben indes allen geltenden Arbeitsschutzbestimmungen zuwider.  Interessenskonflikte sind damit vorprogrammiert! So ist es für uns nicht vorstellbar, dass ein von der Weisung der Betriebsleitung abhängiger FASi eben diesen Betrieb im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben und Pflichten wirksam kontrollieren und dort erforderliche – mitunter für den Arbeitgeber unbequeme und/oder kostenintensive – Maßnahmen anstoßen kann. Gerade das ist aber mit Blick auf die zwar leicht rückläufigen, aber immer noch viel zu hohen Unfallzahlen im Unternehmensbereich Post & Paket Deutschland zwingend erforderlich. So ereigneten sich von Januar bis Juni 2019 pro 200 000 Arbeitsstunden 16,2 Unfälle. In der Summe sind dies 7.835 Unfälle. Die DPVKOM fordert daher die Entscheidungsträger im Posttower auf, die FASi bei HR D zu belassen. Dabei verweist sie mit Nachdruck auf das erste Kernelement aus der Unternehmensrichtlinie „Arbeits- und  Gesundheitsschutz“! Dieses lautet passenderweise: Sicherheit kommt zuerst. Die Beachtung von Arbeits- und Gesundheitsschutz hat Vorrang vor kurzfristigen ökonomischen Erwägungen.