Was die DPVKOM bereits vor rund vier Wochen von der Deutschen Post AG (DP AG) im Sinne des Gesundheitserhalts aller Beschäftigten gefordert hat, ist am 16. April 2020 in einem Anordnungspapier des Bundesarbeitsministeriums zum Thema „Corona-Schutz in Wirtschaftsbetrieben“ veröffentlicht worden.
So weist die Behörde mit sofortiger Wirkung nämlich unter anderem an, dass, wo Trennung durch Schutzscheiben nicht möglich ist – das ist in den Produktionsbetrieben der DP AG regelmäßig der Fall -, der Arbeitgeber alle Mitarbeiter mit Schutzmasken zu versorgen hat. Zudem sind Handhygienemöglichkeiten (zum Beispiel Desinfektionsmittel) vom Unternehmen nicht nur an allen Ein- und Ausgängen, sondern auch in der Nähe der Arbeitsplätze zur Verfügung zu stellen.
Und mehr noch: Der Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern muss durch Anwendung von Absperrungen, Markierungen und Zugangsregeln in allen Gebäuden, im Freien und auch in Fahrzeugen eingehalten werden.
Da die genannten Mindeststandards bisher nicht ansatzweise flächendeckend und einheitlich bei der DP AG umgesetzt sind, fordert die DPVKOM an dieser Stelle deren Führung nochmals scharf auf dies zum Wohle der Beschäftigten unverzüglich zu tun. Andernfalls werden wir konkrete Verstöße an offizielle Stellen melden.
(Quelle: Internetseite des BMAS)
Einheitlicher Arbeitsschutz gegen das Coronavirus
Bundesarbeitsminister Heil stellt Arbeitsschutzstandard COVID 19 vor
Ein betrieblicher Infektionsschutzstandard, der die notwendigen zusätzlichen Schutzmaßnahmen zum Schutz der Beschäftigten vor SARS-CoV-2 beschreibt, soll den Menschen die notwendige Sicherheit geben, ihre Arbeit wieder aufzunehmen. Das setzt ein hinreichendes Vertrauen in Wirksamkeit und Reichweite der laufenden Maßnahmen der Pandemiebekämpfung voraus. Die Wirtschaft soll schrittweise und ohne weitere Rückschläge zur Vorkrisen-Leistung zurückkehren. Ein hohes Maß an Sicherheit und Gesundheit in der Arbeitswelt schafft dafür die Voraussetzung.
Die Bundesregierung empfiehlt daher einen neuen Arbeitsschutzstandard SARS-CoV-2 mit folgenden Eckpunkten:
1. Arbeitsschutz gilt weiter – und muss bei einem schrittweisen Hochfahren der Wirtschaft zugleich um betriebliche Maßnahmen zum Infektionsschutz vor SARS-CoV-2 ergänzt werden!
Wenn sich wieder mehr Personen im öffentlichen Raum bewegen, steigt das Infektionsrisiko – und damit das Risiko steigender Infektionszahlen und Überlastung des Gesundheitswesens. Dazu ist ein hoher Arbeitsschutzstandard notwendig, der dynamisch an den Pandemieverlauf angepasst wird.
2. Sozialpartnerschaft nutzen, Arbeitsschutzexperten einbinden, Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorge ausweiten!
Eine gelebte Sozialpartnerschaft in den Betrieben hilft gerade jetzt, die notwendigen Schutzmaßnahmen wirksam im betrieblichen Alltag zu verankern. Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit beraten den Arbeitgeber bei der Umsetzung des SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards und unterstützen bei der Unterweisung. Die Betriebe bieten ihren Beschäftigten zusätzliche freiwillige, ggf. telefonische, arbeitsmedizinische Vorsorge an.
3. Der Sicherheitsabstand
von mindestens 1,5 Metern wird universell auch bei der Arbeit
eingehalten – in Gebäuden, im Freien und in Fahrzeugen!
In den
Betrieben werden entsprechende Absperrungen, Markierungen oder
Zugangsregelungen umgesetzt. Wo dies nicht möglich ist, werden wirksame
Alternativen ergriffen.
4. Abläufe werden so organisiert, dass die Beschäftigten möglichst wenig direkten Kontakt zueinander haben!
Schichtwechsel, Pausen oder Anwesenheiten im Büro werden durch
geeignete organisatorische Maßnahmen entzerrt, Kontakte der
Beschäftigten untereinander werden im Rahmen der Schichtplangestaltung
auf ein Minimum reduziert.
5. Niemals krank zur Arbeit!
Personen mit erkennbaren Symptomen (auch leichtes Fieber,
Erkältungsanzeichen, Atemnot) verlassen den Arbeitsplatz bzw. bleiben zu
Hause, bis der Verdacht ärztlicherseits aufgeklärt ist. Hier sind auch
die Beschäftigten gefragt, ihre gesundheitliche Situation vor
Arbeitsbeginn zu prüfen, um ihre Kolleginnen und Kollegen nicht in
Gefahr zu bringen.
6. Zusätzlichen Schutz bei unvermeidlichem direkten Kontakt sicherstellen!
Wo Trennung durch Schutzscheiben nicht möglich ist, werden vom
Arbeitgeber Nase-Mund-Bedeckungen für die Beschäftigten und alle
Personen mit Zugang dessen Räumlichkeiten (wie Kunden, Dienstleister)
zur Verfügung gestellt.
7. Zusätzliche Hygienemaßnahmen treffen!
Waschgelegenheiten bzw. Desinfektionsspender werden vom Arbeitgeber
bereitgestellt, um die erforderliche häufige Handhygiene am Ein-/Ausgang
und in der Nähe der Arbeitsplätze zu ermöglichen. Kurze
Reinigungsintervalle für gemeinsam genutzte Räumlichkeiten,
Firmenfahrzeuge, Arbeitsmittel und sonstige Kontaktflächen verbessern
den Infektionsschutz weiter. Auf die verbindliche Einhaltung einer
„Nies-/Hustetikette“ bei der Arbeit wird besonders geachtet!
8. Arbeitsmedizinische Vorsorge nutzen; Risikogruppen besonders schützen!
Viele bangen um ihre Gesundheit. Arbeitsmedizinische Vorsorge beim
Betriebsarzt ermöglicht individuelle Beratung zu arbeitsbedingten
Gesundheitsgefahren. Auch Vorerkrankungen und Ängste können hier
besprochen werden. Wird dem Arbeitgeber bekannt, dass eine Person einer
Risikogruppe angehört, ergreift er die erforderlichen individuellen
Schutzmaßnahmen.
9. Betriebliche Beiträge zur Pandemievorsorge sicherstellen!
Um schnell auf erkannte Infektionen reagieren zu können, erarbeiten
Arbeitgeber betriebliche Routinen zur Pandemievorsorge und kooperieren
mit den örtlichen Gesundheitsbehörden, um weitere möglicherweise
infizierte Personen zu identifizieren, zu informieren und ggf. auch
isolieren zu können. Beschäftigte werden angehalten, sich bei
Infektionsverdacht an einen festen Ansprechpartner im Betrieb zu wenden.
10. Aktive Kommunikation rund um den Grundsatz „Gesundheit geht vor!“
Der Arbeitgeber unterstützt aktiv seine Beschäftigten. Führungskräfte stellen vor Ort klar, dass Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten Priorität haben. Alle zusätzlichen betrieblichen Infektionsschutzmaßnahmen und Hinweise werden verständlich erklärt und ggf. erprobt und eingeübt.