Es war wohl mit die kürzeste, auf jeden Fall aber ungewöhnlichste Tarifrunde der DPVKOM bei der Deutschen Telekom. Nachdem die Tarifrunde wegen der Corona-Krise überraschend vorgezogen wurde, konnte die DPVKOM die Entgeltrunde in nur drei Wochen abschließen.
Nach der Aufnahme der Tarifverhandlungen am 26. März und einer Sondierungsrunde am 27. März per Telefonkonferenz legte die Deutsche Telekom am 30. März ein Angebot vor. Dieses wurde im April noch redaktionell verändert. Am 16. April stimmte der Bundesvorstand der DPVKOM der Tarifeinigung in einer Telefonkonferenz einstimmig zu.
Entgelterhöhungen in unterschiedlichen Stufen
Der Tarifabschluss sieht nun folgende Eckpunkte vor:
- Die von der DPVKOM zum 31. März 2020 gekündigten Entgelttarifverträge der DT AG, T Deutschland GmbH (TDG), DT Technik GmbH, DT Service GmbH (DTS) und DT Außendienst GmbH (DTA) werden rückwirkend zum 1. April 2020 wieder in Kraft gesetzt.
- Die Entgelte der Arbeitnehmer der TDG, DTS, DTA und DT Technik in den jeweiligen Entgeltgruppen (EG) 7 bis 10 (KS 5 bis KS 7) werden zum 1. Juli 2020 um 2,6 Prozent und zum 1. Juli 2021 um weitere 2,0 Prozent erhöht.
- Die Entgelte der Arbeitnehmer der TDG, DTS, DTA und DT Technik in der Entgeltgruppe 6 (KS 4) werden zum 1. Juli 2020 um 2,8 Prozent und zum 1. Juli 2021 um weitere 2,0 Prozent erhöht.
- Die Entgelte der Arbeitnehmer der TDG, DTS, DTA und DT Technik in den jeweiligen Entgeltgruppen 1 bis 5 (KS 1 bis KS 3) werden zum 1. Juli 2020 um 3,0 Prozent und zum 1. Juli 2021 um weitere 2,0 Prozent erhöht.
Die Entgelttarifverträge haben eine Laufzeit bis zum 31. März 2022. Die erste Entgelterhöhung zum 1. Juli 2020 erfolgt frühestens mit der Entgeltabrechnung für den Juli 2020.
Auch Auszubildende und Duale Studenten bekommen mehr
Darüber hinaus verständigten sich die DPVKOM und der Arbeitgeber auf eine höhere Vergütung für Auszubildende und Duale Studenten. So erhalten beide Beschäftigtengruppen zum 1. Juli 2020 monatlich 40 Euro mehr. Eine weitere Erhöhung um monatlich 40 Euro ist dann zum 1. Juli 2021 vorgesehen.
Die Unterhaltsbeihilfe für Auszubildende und Duale Studenten, die aufgrund der Ausbildung nicht zu Hause wohnen, wird zum 1. Juli 2020 von 250 Euro um 20 Euro auf dann 270 Euro angehoben.
Regelungsbedarf sehen beide Tarifpartner zum Thema Fahrtkostenzuschuss für Duale Studierende. Hierzu sollen weitergehende Verhandlungen geführt werden. Für die Zeit bis dahin erhalten Duale Studenten für die Monate April bis September 2020, also für einen Zeitraum von sechs Monaten, erstmals einen Fahrtkostenzuschuss von monatlich 20 Euro.
Auch in Sachen Kündigungsschutz konnte die DPVKOM einen Erfolg verbuchen. So wird der Ausschluss der betriebsbedingten Beendigungskündigungen vorzeitig um einen Zeitraum von drei Jahren bis zum 31. Dezember 2023 verlängert und gilt nun auch für die Privatkunden Vertriebs GmbH (PVG). Hier sollen bekanntlich bis Ende 2021 knapp 100 T-Shops der insgesamt rund 500 T-Shops geschlossen werden. Damit haben die Beschäftigten Sicherheit für ihre Arbeitsplätze.
Ebenso wurde vereinbart, dass nach einer noch anstehenden gesetzlichen Regelung zu einer sogenannten Bildungsteilzeit, Tarifverhandlungen zu entsprechenden tarifvertraglichen Regelungen innerhalb des Telekom-Konzerns mit der DPVKOM aufgenommen werden.
Fairer Tarifabschluss
Aufgrund der aktuellen Situation betrachten wir den Tarifabschluss als fair. Die prozentualen Steigerungen berücksichtigen zum einen die guten Ergebnisse des Unternehmens im Jahr 2019. Gleichzeitig bieten sie angesichts der derzeitigen Lage und der noch zu erwartenden Auswirkungen der Corona-Krise ein gewisses Maß an Sicherheit für die Beschäftigten.
Durch die überproportionale Erhöhung der unteren Einkommensgruppen konnte unsere Forderung nach einer Mindesterhöhung von 200 Euro über die Gesamtlaufzeit fast erreicht werden. Die Erhöhung der Vergütungen für Auszubildende und Duale Studenten kommt unserer Forderung ebenfalls sehr nahe.
Kurzarbeitergeld wird aufgestockt
Außerdem hat sich die DPVKOM erfolgreich dafür eingesetzt, dass das bislang in den Manteltarifverträgen geregelte Kurzarbeitergeld von bislang 80 Prozent auf nunmehr 85 Prozent erhöht wird. Dies allerdings nur für die aktuelle Krisenzeit. Ebenso wird es eine Regelung in Bezug auf das Kurzarbeitergeld für beurlaubte Beamte im Konzern geben. Hier soll das durch Kurzarbeit wegfallende Entgelt auf 92 Prozent des Bruttolohnes erhöht werden.
Auch die Übereinkunft hinsichtlich noch zu treffender Regelungen in Bezug auf das Thema Fort- und Weiterbildung geht in die richtige Richtung. So hatte die DPVKOM bekanntlich eine Digitalisierungsdividende gefordert, bei der die Beschäftigten zwischen Geld oder Freizeit für Fortbildung wählen können.
Karlheinz Vernet Kosik