DPVKOM begrüßt Eilgesetzentwurf für eine einmalige Sonderzahlung an Beamte

Nach der Tarifeinigung im öffentlichen Dienst hat Bundesinnenminister Horst Seehofer am 27. Oktober 2020 einen Eilgesetzentwurf für eine einmalige Sonderzahlung an Beamtinnen und Beamte des Bundes und damit der Postnachfolgeunternehmen vorgelegt. Damit erfüllt er eine Forderung der DPVKOM und setzt seine Zusage aus der Tarifeinigung um.

Am 25. Oktober 2020 hatten sich die Arbeitgeber und die Gewerkschaften in der Einkommensrunde auf den Tarifvertrag „Corona-Sonderzahlung 2020“ geeinigt. Dieser sieht Sonderzahlungen in Höhe von 600 Euro für die untersten Entgeltgruppen, 400 Euro für mittlere Entgeltgruppen sowie 300 Euro für obere Entgeltgruppen vor. Der Gesetzentwurf überträgt die einmalige Corona-Sonderzahlung auf den Beamtenbereich bis einschließlich der Besoldungsordnung A 15. Demnach bekommen Beamtinnen und Beamte der Besoldungsgruppen A 3 bis A 8 eine Corona-Sonderzahlung in Höhe von 600 Euro. Für die Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 sind 400 Euro und für die Besoldungsgruppen A 13 bis A 15 300 Euro vorgesehen. Der Gesetzentwurf soll noch Anfang November vom Bundeskabinett beschlossen werden, um eine rechtzeitige Auszahlung der steuerfreien Sonderzahlung an die Besoldungsberechtigten zu ermöglichen.

Damit wird die Forderung der DPVKOM nach einer Corona-Sonderzahlung erfüllt.