Jetzt steht es endgültig fest: Der Engagierte Ruhestand wird bis Ende 2024 verlängert. Nachdem der Deutsche Bundestag dem sogenannten Trägergesetz „Gesetz zur Modernisierung des Versicherungssteuerrechts und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften“ am 29. Oktober 2020 zustimmte und der Bundesrat dem Gesetz am 27. November seine Zustimmung erteilte, wurde die Gesetzesregelung am 9. Dezember im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Sie tritt heute in Kraft.
Damit können die Postnachfolgeunternehmen ihren Beamten auch in den nächsten Jahren den Eintritt in den Engagierten Ruhestand ermöglichen – vorausgesetzt diese erfüllen die entsprechenden Voraussetzungen. So können Beamte in Bereichen mit Personalüberhang nach Vollendung des 55. Lebensjahres die Regelungen des Engagierten Ruhestand in Anspruch nehmen, wenn sie einen Bundesfreiwilligendienst (mindestens zwölf Monate) leisten, eine vergleichbare ehrenamtliche Tätigkeit (mindestens 1 000 Einsatzstunden in drei Jahren bei einer „gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen“ Einrichtung) ausüben oder die Pflege von Angehörigen oder die Betreuung eines Kindes unter 18 Jahren übernehmen. Hinsichtlich der ehrenamtlichen Tätigkeit ist ab sofort auch ein Einsatz bei den Gesundheitsämtern zur Nachverfolgung von Corona-Infektionen möglich.
Die DPVKOM begrüßt ausdrücklich die Verlängerung der Möglichkeit für Beamte, im Wege des Engagierten Ruhestandes vorzeitig aus dem Dienst ausscheiden zu können. Hierfür hatten wir uns im politischen Raum eingesetzt. Aus unserer Sicht muss diese Option aber auch den Beamten angeboten werden, die einer starken körperlich Belastung ausgesetzt sind. Dazu zählen Zusteller, aber auch Beschäftigte in den Brief- und Paketzentren der Deutschen Post AG. Gerade diesen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern muss ermöglicht werden, das Unternehmen im Wege des Engagierten Ruhestands verlassen zu können.