Deutsche Post bietet Möglichkeit des Engagierten Ruhestandes

Die Deutsche Post AG (DP AG) wird auch in 2018 und 2019 von der Möglichkeit des Engagierten Ruhestands für bestimmte Zielgruppen von Beamten im Unternehmen Gebrauch machen. Wer als Beschäftigter diese Möglichkeit nutzen möchte, kann ab sofort einen Antrag stellen.

Die entsprechenden Informationen hierzu sind im Intranet der Deutschen Post („myNet“) eingestellt. Die Antragsfrist endet am 5. September 2018.

Dabei wird jeder Antrag – unabhängig von seinem Eingangszeitpunkt – im Hinblick auf zwei Kriterien geprüft:

1) Die vom Postvorstand festgelegte Budgetgrenze (maximal 400 Millionen Euro) darf nicht überschritten werden.
2) Der Antragssteller muss sich im Überhang ohne festen Dienstposten befindet oder der Dienstposten fällt wegen betrieblicher Reorganisationsmaßnahmen weg.

Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Teilnahme am Vorruhestand bleiben unverändert. Dazu zählen:

– Vollendung des 55. Lebensjahres, das heißt der Antragsteller muss spätestens am 31. Dezember 1964 geboren sein,
– Verwendung ist in Bereichen mit Personalbedarf und in einem Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 4 Satz 2 des Postpersonalrechtsgesetzes nicht möglich und der Aktiengesellschaft ist auch keine Verwendungsmöglichkeit in Verwaltungen des Bundes bekannt,
– der Beamte will nach der Versetzung in den Ruhestand eine mindestens zwölfmonatige Tätigkeit im Bundesfreiwilligendienst ableisten oder
– eine nach Art und Umfang vergleichbare ehrenamtliche Tätigkeit von mindestens 1.000 Einsatzstunden ausüben oder
– der Beamte erfüllt die Voraussetzungen für eine familienbedingte Beurlaubung nach § 92 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BBG.

Zu den Zielgruppen, die von der Möglichkeit des Engagierten Vorruhestandes Gebrauch machen können, zählen unter anderem „Postbankrückkehrer“, Beschäftigte der Zentrale im Unternehmensbereich 1 und Geschäftsbereich 14 sowie Beschäftigte im Overhead der verschiedenen Niederlassungsabteilungen, nicht jedoch Beamte im Zustelldienst – was auf heftige Kritik der DPVKOM stößt.

Weitere Informationen zum Vorruhestandsprogramm der Deutschen Post erhalten Beamte bei den Personalabteilungen vor Ort oder unter „myNet“.