Notfalls auf Zahlung von Weihnachtsgeld klagen!

Tausende Beschäftigte bei der Deutschen Post AG (DP AG) haben im November aufgrund der mit Wirkung ab 1. Juli 2019 geänderten Regelungen im Entgelttarifvertrag kein 13. Monatsgehalt (Weihnachtsgeld) erhalten. Voraussetzung für den Erhalt des Weihnachtsgeldes ist unter anderem ein seit zwölf Monaten ununterbrochenes Arbeitsverhältnis.

Die Fachgewerkschaft DPVKOM rät allen Mitarbeitern, die kein Weihnachtsgeld bekommen haben und mindestens seit Oktober 2018 ununterbrochen im Unternehmen beschäftigt sind, das fehlende Weihnachtsgeld beim zuständigen Arbeitsgericht einzuklagen. Dabei ist es nach unserer juristischen Bewertung unerheblich, ob in diesen Zeitraum das Arbeitsverhältnis entfristet wurde oder ob nach wie vor ein befristetes Arbeitsverhältnis vorliegt. DPVKOM-Mitglieder erhalten – nach Prüfung des genauen Sachverhalts – selbstverständlich unseren gewerkschaftlichen Rechtsbeistand und müssen so keine Zusatzkosten fürchten.